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   OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03   

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OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03 (https://dejure.org/2004,2017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.01.2004 - 17 U 53/03 (https://dejure.org/2004,2017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 17 U 53/03 (https://dejure.org/2004,2017)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages und Rückzahlung geleisteter Darlehensraten; Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit einer Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; ...

  • Judicialis

    BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 134; ; RBerG Art. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Wirksamkeit einer bei der Durchführung eines Treuhandvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG nicht wirksam erteilten Vollmacht aus allgemeinen Rechtsscheinsgesichtspunkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlage: Finanzierung trotz Verstoßes gegen RBerG wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 171, 172, 134; RBerG Art. 1 § 1
    Wirksamkeit eines den Beitritt zu Immobilienfonds finanzierenden Darlehensvertrages einer gegen das RBerG verstoßenden Vollmacht bei Vorliegen weiterer Unterlagen beim Kreditinstitut

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 900
  • WM 2004, 1135
  • BauR 2004, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Der Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt unmittelbar und ohne weiteres zur Nichtigkeit der Vollmacht (vgl. BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW 2003, 2088, 2089).

    Unstreitig lagen weder das Original noch eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages der Beklagten vor, was aber Voraussetzung für eine Rechtsscheinshaftung nach dieser Vorschrift ist (BGHZ 102, 60, 63; BGH NJW 2003, 2091, 2092).

    Die §§ 171 bis 173 BGB sowie die Regeln über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt (BGHZ 102, 60, 64; BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW 2002, 2325, 2327; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2003 - 17 U 141/02).

    Nur so kann dem Schutz des Vertragsgegners und des Rechtsverkehrs, den die allgemeine Rechtsscheinhaftung bezweckt, ausreichend Rechnung getragen werden (BGH BKR 2003, 942, 945; NJW 2003, 2091, 2092).

    Voraussetzung für das Eingreifen allgemeiner Rechtsscheinsgesichtspunkte ist, dass das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint (BGHZ 102, 60, 62, 64; BGH NJW 2003, 2091, 2092).

    Denn eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn der Vertretene es - in der Regel über einen längeren Zeitraum - wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter auftritt und der Vertragspartner dieses bewusste Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092 f.; NJW 2002, 2325, 2327).

    Zwar wird in der Regel für eine Duldungsvollmacht verlangt, dass der Vertretene es über einen längeren Zeitraum wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne Bevollmächtigung als Vertreter auftritt (vgl. BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW 2002, 2325, 2327).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2003 (NJW 2003, 2091).

    Vielmehr folgt der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der mehrfach - gerade auch bei der Bevollmächtigung einer Steuerberatungs-GmbH - betont hat, dass die §§ 171, 172 BGB und die Grundsätze über die Duldungsvollmacht auf Fälle Anwendung finden, in denen sich die Nichtigkeit der Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers aus einem Verstoß der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz ergibt (vgl. BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW-RR 2003, 1203, 1204).

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist ein Treuhandvertrag, der den Treuhänder nicht primär zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange des Treugebers verpflichtet, sondern ihm umfassende Befugnisse zur Vornahme und Änderung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie einräumt, auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG gerichtet und damit gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1203, 1204; NJW 2001, 3773, 3775; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 185, 187 f.).

    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung an, dass vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (NJW 2001, 70) kein Beteiligter den Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz erkennen konnte (vgl. BGH BKR 2003, 623, 625; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 494, 497 m.w.N.).

    Vielmehr durfte sie sich auf die von einem Notar geprüfte Gültigkeit des Vertrags und der Vollmacht ohne weitere Prüfung verlassen (BGH BKR 2003, 623, 625; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 494, 497; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01).

    Vielmehr folgt der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der mehrfach - gerade auch bei der Bevollmächtigung einer Steuerberatungs-GmbH - betont hat, dass die §§ 171, 172 BGB und die Grundsätze über die Duldungsvollmacht auf Fälle Anwendung finden, in denen sich die Nichtigkeit der Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers aus einem Verstoß der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz ergibt (vgl. BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW-RR 2003, 1203, 1204).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Die §§ 171 bis 173 BGB sowie die Regeln über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt (BGHZ 102, 60, 64; BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW 2002, 2325, 2327; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2003 - 17 U 141/02).

    Denn eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn der Vertretene es - in der Regel über einen längeren Zeitraum - wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter auftritt und der Vertragspartner dieses bewusste Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092 f.; NJW 2002, 2325, 2327).

    Zwar wird in der Regel für eine Duldungsvollmacht verlangt, dass der Vertretene es über einen längeren Zeitraum wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne Bevollmächtigung als Vertreter auftritt (vgl. BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW 2002, 2325, 2327).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Unstreitig lagen weder das Original noch eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages der Beklagten vor, was aber Voraussetzung für eine Rechtsscheinshaftung nach dieser Vorschrift ist (BGHZ 102, 60, 63; BGH NJW 2003, 2091, 2092).

    Die §§ 171 bis 173 BGB sowie die Regeln über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich so behandeln lassen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht erteilt (BGHZ 102, 60, 64; BGH NJW 2003, 2091, 2092; NJW 2002, 2325, 2327; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2003 - 17 U 141/02).

    Voraussetzung für das Eingreifen allgemeiner Rechtsscheinsgesichtspunkte ist, dass das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint (BGHZ 102, 60, 62, 64; BGH NJW 2003, 2091, 2092).

  • OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02

    "Strukturvertrieb": Aufklärungspflichverletzung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Rechtsstreit erfüllt (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01, der hiergegen gestellte Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2003 [XI ZR 129/03] zurückgewiesen; LG Landshut, Urteil vom 16.10.2003 - 22 O 1568/03; LG Hanau, Urteil vom 09.10.2003 - 7 O 397/03).

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung an, dass vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (NJW 2001, 70) kein Beteiligter den Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz erkennen konnte (vgl. BGH BKR 2003, 623, 625; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 494, 497 m.w.N.).

    Vielmehr durfte sie sich auf die von einem Notar geprüfte Gültigkeit des Vertrags und der Vollmacht ohne weitere Prüfung verlassen (BGH BKR 2003, 623, 625; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 494, 497; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01).

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03

    Schutz des auf eine Vollmacht vertrauenden Dritten: Rechtsschein bei sich aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    Es ist kein Anhaltspunkt ersichtlich, dass entsprechend dem Wortlaut der Formulierung der Treuhänderin Befugnisse eingeräumt werden sollten, die im Jahr 1995 wegen der damals noch geltenden beschränkten Postulationsfähigkeit nicht einmal einem Rechtsanwalt zugebilligt werden konnten (im Ergebnis a.A.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03 = NJW 2003, 2690).
  • OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch notariellen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).
  • OLG Bamberg, 07.04.2003 - 4 U 240/01

    Schadenersatz und Rückabwicklung bei Erwerb einer sogenannten "Schrottimmobilie"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).
  • OLG Dresden, 15.10.2003 - 11 U 62/03

    Kein Anspruch der immobilienfinanzierenden Bank gegenüber Darlehensnehmer bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02

    Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

  • OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 615/03

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05

    Zivilrechtlicher Vergleichsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr mit mehreren Grundsatzurteilen vom 20.01.04, Az. 17 U 52/03, 17 U 53/03, 17 U 90/03 und 17 U 204/03 die Wirksamkeit der Kreditverträge bestätigt und die Ansprüche der Kreditnehmer abgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07

    Wann ist von grob fahrlässiger Unkenntnis eines Anlegers vom Bestehen seines

    Darunter befanden sich auch die Verfahren 17 U 52/03 (LG MA 8 O 272/02) und 17 U 53/03 (LG MA 8 O 394/02).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03

    Rückabwicklung unwirksamer Darlehensverträge: Rechtsschein einer Bevollmächtigung

    Ob dies auch in den vom Senat entschiedenen Fällen (u.a. Urteil vom 20.01.2004 - 17 U 53/03 = ZIP 2004, 900, 901) gilt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03

    Zur Wirksamkeit eines Darlehensvertrags zum Zwecke der Finanzierung einer

    Im Widerspruch dazu steht eine Entscheidung des 17. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20.1.2004 (AZ: 17 U 53/03), in dem die gleichen Formulare als ausreichende Rechtsscheinträger beurteilt wurden.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 164/05

    Ansprüche aus einem Darlehen zur Finanzierung des Beitritts zu einem

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  • OLG Jena, 17.02.2004 - 5 U 654/03

    Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank gegen Darlehensnehmer nach Weiterleitung

    Das OLG Karlsruhe kam nämlich in einem vergleichbaren Fall (Urteil v. 20.1.2004 -- 17 U 53/03, ZIP 2004, 900 ) zu einer anderen Entscheidung über die Klage.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 144/05

    Ansprüche aus einem Darlehen zur Finanzierung des Beitritts zu einem

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  • OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05

    Erforderlichkeit von Pflichtangaben im Rahmen einer außergerichtlichen

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr mit mehreren Grundsatzurteilen vom 20.01.04, Az. 17 U 52/03, 17 U 53/03, 17 U 90/03 und 17 U 204/03 die Wirksamkeit der Kreditverträge bestätigt und die Ansprüche der Kreditnehmer abgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 149/05

    Ansprüche aus einem Darlehen zur Finanzierung des Beitritts zu einem

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  • VG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 K 3293/19

    Versorgungsabgabe; unechte Rückwirkung; Duldungs- und Anscheinsvollmacht

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